Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC-Vertragsanwalt · seit 2013 in München

Ihr Rechtsanwalt in München – klarer Rat, konsequente Durchsetzung

Rechtliche Probleme brauchen klare Lösungen. Kanzlei Gorriahn berät Sie direkt – mit ehrlicher Einschätzung
und konsequenter Vertretung bei Unfall, Kündigung und Erbrecht.

Meine Grundsätze für Ihren Erfolg

Seit 2013

Als Rechtsanwalt in München tätig

Fachanwalt

Für Verkehrsrecht - mit anwaltlicher Spezialisierung

ADAC-Vertragsanwalt

Seit 2021 - für ADAC-Mitglieder und alle anderen

Zentrale Lage

Leopoldstraße 48; München -
U Bahn Giselastraße

Meine Rechtsgebiete - Kompetent in allen Bereichen

Verkehrsrecht

Unfallabwicklung, Bußgeld- und Strafverfahren, Führerscheinrecht, MPU – als Fachanwalt und ADAC-Vertragsanwalt vertreten wir Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten in München.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Arbeitsrecht

Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Zeugnis – wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und achten dabei stets auf die entscheidenden Fristen.

Für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Erbrecht & Zivilrecht

Testamentserstellung, Erbscheinsverfahren, Pflichtteilsansprüche, Erbengemeinschaften und allgemeine Vertragsstreitigkeiten – wir begleiten Sie rechtssicher durch komplexe Situationen.

Testament, Nachlassplanung & Vertragsrecht

Weitere Tätigkeitsbereiche der Kanzlei Gorriahn

Gesellschaftsrecht

Gründungsberatung, Rechtsformwahl, Gesellschafterstreitigkeiten

Strafrecht

Verteidigung in allgemeinen und verkehrsstrafrechtlichen Verfahren

Terminsvertretung

Für Kollegen vor allen Münchner Gerichten, auch kurzfristig

Kanzlei Gorriahn - Beratung auf Augenhöhe

Rechtsanwalt Frieder Gorriahn ist seit 2013 in München zugelassen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt hat er einen ausgeprägten Schwerpunkt im Verkehrsrecht – von der Unfallabwicklung über Ordnungswidrigkeiten bis hin zum Fahrerlaubnisrecht. Darüber hinaus berät und vertritt er Mandantinnen und Mandanten in München im Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht.

Die Kanzlei legt Wert auf direkte Kommunikation: Sie erhalten eine ungeschönte Einschätzung Ihrer Situation – als Grundlage für die gemeinsame Entscheidung über das weitere Vorgehen.

Was Sie bei Kanzlei Gorriahn erwartet

Ehrliche Einschätzung

Sie erhalten keine beschönigten Prognosen. Wir sagen Ihnen klar, wie Ihre rechtliche Lage ist – auch dann, wenn die Antwort nicht das ist, was Sie hören möchten.

Klarer Rat

Juristische Sachverhalte werden verständlich erklärt. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, welche Optionen bestehen und welchen Schritt wir empfehlen.

Konsequente Durchsetzung

Wenn Ihre Interessen es erfordern, gehen wir den Weg bis zum Ende – gegenüber Versicherungen, Behörden und vor Gericht.

Ihr Rechtsanwalt im Herzen Münchens – für Mandanten aus dem gesamten Stadtgebiet

Die Kanzlei Gorriahn befindet sich im Stadtteil Schwabing, direkt an der Leopoldstraße 48 – zwischen Siegestor und Münchner Freiheit. Die U-Bahn-Haltestelle Giselastraße (Linien U3/U6, Ausgang Martiusstraße / Franz-Joseph-Straße) liegt in unmittelbarer Nähe.

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Münchner Stadtgebiet – aus Schwabing, Maxvorstadt, Bogenhausen, Haidhausen, Sendling, Neuhausen-Nymphenburg, Moosach, Schwabing-West und allen weiteren Stadtteilen. Für auswärtige Kolleginnen und Kollegen bieten wir aufgrund der zentralen Lage auch kurzfristige Terminsvertretungen vor den Münchner Gerichten an.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung bei Kanzlei Gorriahn?

Die Kosten für eine Erstberatung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Gerne besprechen wir zu Beginn unserer Zusammenarbeit, welche Kosten auf Sie zukommen können – damit Sie von Anfang an volle Kostentransparenz haben.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in vielen Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten. Ob Ihr konkreter Fall gedeckt ist, hängt von den Bedingungen Ihres Vertrags ab. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Versicherung einzubinden und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Was soll ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall tun?

Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie notwendige erste Hilfe und rufen Sie die Polizei. Dokumentieren Sie den Unfallort mit Fotos und notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen und Beteiligten. Gegenüber der Polizei geben Sie nur Ihre Personalien an – zur Sache äußern Sie sich erst nach Rücksprache mit uns.

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit, Klage zu erheben?

Im Arbeitsrecht gilt eine sehr kurze Ausschlussfrist: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel jeden Anspruch – wenden Sie sich daher so früh wie möglich an uns.

Muss ich als Erbe Schulden des Verstorbenen übernehmen?

Nicht zwingend. Sie haben das Recht, ein Erbe auszuschlagen und damit jede persönliche Haftung für Schulden des Erblassers zu vermeiden. Für die Ausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Wir klären Ihre Situation und beraten Sie, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Kann ich die Kanzlei auch per E-Mail kontaktieren?

Ja. Sie erreichen uns unter kanzlei@gg-ra.com sowie über das Kontaktformular auf dieser Website. Außerdem sind Sie in der Lage, Vollmachten und Fragebögen direkt online zu unterzeichnen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages zurück.

Bewertungen

Sie haben ein rechtliches Anliegen in München?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah zurück und vereinbaren einen Beratungstermin – direkt, ohne Umwege.